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   BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05   

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https://dejure.org/2006,553
BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05 (https://dejure.org/2006,553)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - IX ZB 230/05 (https://dejure.org/2006,553)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - IX ZB 230/05 (https://dejure.org/2006,553)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters in erheblichem Umfang mit Aussonderungsrechten oder Absonderungsrechten; Bemessung von Vergütungszuschlägen und Vergütungsabschlägenabschlägen als eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsrechten

  • zvi-online.de

    InsVV §§ 3, 11
    Zur Beschäftigung mit Aus- oder Absonderungsrechten in erheblichem Umfang durch vorläufigen Verwalter

  • Judicialis

    InsVV § 3; ; InsVV § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 § 11
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Aus- und Absonderungsrechte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2134
  • MDR 2007, 358
  • NZI 2007, 17
  • NZI 2007, 40
  • WM 2007, 24
  • Rpfleger 2007, 98
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Mit zwei Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530, z.V.b. in BGHZ 165, 266, und IX ZB 268/04, WM 2006, 534; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ) hat der Senat diese Rechtsprechung geändert.

    b) Hinsichtlich der Frage, wann eine "erhebliche" Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit diesen Gegenständen vorliegt, hat der Senat (Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/05, aaO S. 532 f; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, aaO) auf die Grundsätze zurückgegriffen, welche die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV entwickelt hat.

    Eine erhebliche Belastung des vorläufigen Verwalters durch die Beschäftigung mit Aus- oder Absonderungsrechten (oder den betreffenden Gegenständen) kann je nach den konkreten Umständen beispielsweise vorliegen: wenn ein Grundpfandgläubiger die Zwangsversteigerung einer schuldnereigenen Immobilie betreibt und der vorläufige Insolvenzverwalter mit ihm darüber verhandelt, von der Zwangsvollstreckung Abstand zu nehmen, oder dieser eine bereits anhängige Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach § 30d Abs. 4 ZVG einstweilen einstellen lässt; wenn die belastete Immobilie zugleich vermietet ist und dem vorläufigen Verwalter die Mietverwaltung obliegt, ohne dass das verwaltete Vermögen dadurch angereichert wird (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, aaO).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Mit zwei Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530, z.V.b. in BGHZ 165, 266, und IX ZB 268/04, WM 2006, 534; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ) hat der Senat diese Rechtsprechung geändert.

    a) Dass die Befassung mit den Gegenständen, die einem Aus- oder Absonderungsrecht unterliegen, vergütungsrechtlich derjenigen mit dem Aus- oder Absonderungsrecht gleichsteht, hat der Senat mit seinen Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (aaO) geklärt.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Die Beschwerdeentscheidung beruht auf der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 165 ff), wonach der vorläufige Insolvenzverwalter bereits durch die nennenswerte, nicht notwendig erhebliche Befassung mit Aus- oder Absonderungsrechten eine Vergütung verdiente.

    Zwar richtet sich der Angriff der Rechtsbeschwerde zunächst nur gegen die Vornahme eines Abschlags gemäß der früheren Rechtsprechung (BGHZ 146, 165, 177).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644); sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, sofern die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Mit zwei Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530, z.V.b. in BGHZ 165, 266, und IX ZB 268/04, WM 2006, 534; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ) hat der Senat diese Rechtsprechung geändert.
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644); sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, sofern die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Mit zwei Entscheidungen vom 14. Dezember 2005 (IX ZB 256/04, WM 2006, 530, z.V.b. in BGHZ 165, 266, und IX ZB 268/04, WM 2006, 534; vgl. ferner Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, ZInsO 2006, 811 ff, z.V.b. in BGHZ) hat der Senat diese Rechtsprechung geändert.
  • LG Duisburg, 13.08.1999 - 24 T 6/99
    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Zwar wird eine Ausnahme dann in Betracht gezogen, wenn das Antragsrecht des antragstellenden Vertreters oder Gesellschafters nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt worden ist (Jaeger/Müller, aaO § 15 Rn. 66; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 15 Rn. 64; vgl. ferner LG Duisburg DZWIR 2000, 34, 35).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    Der Senat hat darauf abgestellt, ob der Verwalter durch die Bearbeitung tatsächlich über das gewöhnliche Maß in Anspruch genommen worden ist; maßgebliches Bemessungskriterium ist hierbei der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 256/05

    Anforderungen an die Begründung einer der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05
    b) Hinsichtlich der Frage, wann eine "erhebliche" Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit diesen Gegenständen vorliegt, hat der Senat (Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/05, aaO S. 532 f; v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, aaO) auf die Grundsätze zurückgegriffen, welche die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV entwickelt hat.
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZB 110/04

    Höhe des Auslagenpauschsatzes des Insolvenzverwalters bei mehrjähriger Dauer des

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Die Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einem Aus- und Absonderungsgegenstand hat einen erheblichen Umfang, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat; entscheidend ist ebenso wie beim Insolvenzverwalter der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 35 mwN; vom 28. September 2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 2134 Rn. 20).

    Dies kann nicht an formale Kriterien geknüpft werden, etwa an die Zahl der Sicherungsgläubiger oder den Anteil der Fremdrechte an dem verwalteten Vermögen (BGH, Beschluss vom 28. September 2006, aaO).

    Allerdings kommt eine erhebliche Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einem Grundstück nach den konkreten Umständen des Einzelfalls in Betracht, wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger die Zwangsversteigerung einer schuldnereigenen Immobilie betreibt und der vorläufige Insolvenzverwalter mit ihm darüber verhandelt, von der Zwangsvollstreckung Abstand zu nehmen, oder dieser eine bereits anhängige Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach § 30d Abs. 4 ZVG einstweilen einstellen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO Rn. 37; vom 28. September 2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 2134 Rn. 22).

    Sie kommt weiter in Betracht, wenn die belastete Immobilie zugleich vermietet ist, dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Mietverwaltung obliegt und diese einen entsprechenden Aufwand verursacht, ohne dass das verwaltete Vermögen durch die Mietverwaltung, insbesondere die dabei vereinnahmten Mieten angereichert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO; vom 28. September 2006, aaO).

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Dies ist zu vermeiden (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, NZI 2006, 232, 234; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464, 465; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 234/06

    Kosten der gewerblichen Verwertung von Mobiliarvermögen; Erhöhung der

    c) Das Landgericht wird sich deshalb mit den Fragen, ob die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten einen erheblichen Teil der Tätigkeit des weiteren Beteiligten ausgemacht hat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41 f) und ob ein entsprechender Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV angefallen ist, erneut befassen müssen.
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann jedoch nachprüfen, ob der Tatrichter hierbei zutreffende Beurteilungsmaßstäbe angewandt hat (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NZI 2002, 509, 510; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41).
  • LG Arnsberg, 26.08.2011 - 6 T 215/11

    Berechnung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Hierfür ist entscheidend, ob sich der Beschwerdegegner in erheblichem Umfang mit Aus- und Absonderungsrechten beschäftigt hat (BGH, Beschluss vom 28.09.2006, ZInsO 2006, 1160, Rn. 18).

    Maßgebliches Bemessungskriterium hierfür ist der real gestiegene Arbeitsaufwand, also die Frage, ob der Verwalter durch die Bearbeitung tatsächlich über das gewöhnliche Maß in Anspruch genommen worden ist (BGH, ZInsO 2006, 1160, Rn. 20).

    Unstreitig ist das gewöhnliche Maß der Beschäftigung mit Aus- oder Absonderungsrechten noch nicht überschritten bei der Inbesitznahme und Inventarisierung der Gegenstände sowie bei der Prüfung, wie die Eigentumsverhältnisse liegen und welche der verwalteten Gegenstände mit Fremdrechten belastet sind (BGH, ZInsO 2006, 1160, Rn. 21).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.09.2006 (ZinsO 2006, 1160, Rn. 24) ausdrücklich offengelassen, da dies der Würdigung des Tatrichters unterliegt.

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Die Bemessung von Vergütungszu- und -abschlägen ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 2134, 2135); sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, sofern die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, aaO).
  • LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07

    Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit

    Demgegenüber stellt der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, NZI 2007, 40; BGH, NZI 2006, 232 = ZInsO 2006, 254; BGH, NJW-RR 2003, 1556 = NZI 2003, 603; vgl. auch Keller, NZI 2004, 465; vgl. auch BGH, NZI, 2005, 629; BGH, NZI 2006, 70; BGH, NZI 2004, 665, LG Bamberg, ZInsO 2005, 477; LG Traunstein, ZIP 2004, 1657; LG Köln, ZInsO 2004, 32, LG Berlin, juris Nr: KORE775452004, LG Stralsund, ZVI 2003, 563, LG Potsdam, ZInsO, 2003, 792; LG Dresden, ZinsO 2002, 369, bezüglich "nennenswerter Tätigkeit" des vorläufigen Insolvenzverwalters; vgl. auch LG Bonn, ZinsO 2002, 1030; LG Krefeld, ZinsO 2001, 701, AG Göttingen, NZI 2005, 254) darauf ab, ob die dem Insolvenzverwalter in diesem Bereich obliegende Aufgabe bei wertender Betrachtung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in rechtlicher oder abwicklungstechnischer Hinsicht eine über das normale Maß hinausgehende Bearbeitung erfordert hat (vgl. auch Blersch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, a.a.O., § 3 InsVV Rn. 8).

    Insofern können die Zahl der Sicherungsgläubiger und der Gesamtwert der Fremdrechte an der Schuldenmassen Indizien für den Umfang der vom Beschwerdeführer zu erbringenden Tätigkeit liefern (vgl. BGH, NZI 2007, 40).

    Maßgebliches Bemessungskriterium ist hierbei der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1417; BGH, NJW-RR 2003, 1556; BGH, NZI 2007, 40).

    Auch wenn diese Umstände für sich isoliert betrachtet die Erheblichkeit nicht begründen können, deuten diese indiziell auf einen erhöhten Arbeitsanfall bei dem Beschwerdeführer (vgl. BGH, NZI 2007, 40).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 46/08

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    Beides steht einander gleich und ist jeweils auch alleine ausreichend (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/06, ZIP 2006, 2134, 2136 Rn. 5 a.E., Rn. 19 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt, wann eine erhebliche Befassung anzunehmen ist (vgl. BGHZ 168, 321, 336 Rn. 35 ff; BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 2134, 2136 Rn. 20 ff; v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226, 2227 Rn. 7).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der

    Die Bemessung des Zuschlags im Einzelfall ist Aufgabe tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464; v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, NZI 2007, 40, 41; v. 22. März 2007 - IX ZB 201/05, ZInsO 2007, 370).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

    Sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (z.B. BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, WM 2007, 24, 25).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 42/07

    Bemessung der Vergütung des Sequesters bei Vorhandensein zahlreicher mit Aus- und

  • LG Münster, 27.09.2010 - 5 T 318/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters erhöht sich bei Vorliegen der nichtnormierten

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 201/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 238/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 190/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Wegfall der Insolvenzgründe zum Zeitpunkt

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

  • LG Erfurt, 22.01.2010 - 1 T 480/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZB 30/08

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZB 245/07

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde von nicht grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 98/08

    Rechtsbeschwerde bzgl. einer Verkennung der Stellung und Aufgaben eines mit einem

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZB 240/06

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Befassung mit Aus- und

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 185/05

    Rechtstellung des Steuerfiskus im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 199/07

    Nachprüfungsanspruch eines Insolvenzverwalters bzgl. eines Vergütungszuschlags

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

  • LG Freiburg, 30.10.2015 - 3 T 194/15

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Bestimmung der Regelvergütung; Gewährung

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
  • AG Bochum, 17.04.2007 - 80 IN 129/06

    Verwaltetes Vermögen während des Eröffnungsverfahrens als Grundlage für die

  • LG Offenburg, 20.12.2007 - 4 T 315/07

    Annahme einer erheblichen Befassung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit

  • AG Hechingen, 29.10.2007 - IN 11/07

    Anspruch auf eine angemessene Vergütung seitens eines Insolvenzverwalters und

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